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Allgemeine und sportartspezifische Handlungsempfehlungen des Österreichischen Darts Verbandes (ÖDV)

Wien, am 18. Mai 2021 / gültig ab 19. Mai 2021


Präambel:

Diese Empfehlungen richten sich an alle Personen, die den Dartssport ausüben, insbesondere an alle Dartsvereine Österreichs und deren Spieler unabhängig davon, in welcher Spielart oder Ausprägung konkret der Dartssport ausgeübt wird.

Vorbemerkungen:

Dieses Dokument beruht auf der aktuell gültigen Rechtslage (Gesetze, Verordnungen, Erlässe, zuletzt: COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung, die am

19. Mai 2021 in Kraft treten) und allgemeinen Handlungsempfehlungen der Sport Austria (vormals Bundes-Sportorganisation) die jedenfalls einzuhalten sind. Sollten sich die legistischen Voraussetzungen ändern, wird dieses Dokument überarbeitet. Hinweise auf §§ in diesem Dokument beziehen sich auf die COVID-19-Öffnungsverordnung in der geltenden Fassung. (Abrufbar auf der ÖDV – Homepage unter Downloads)

 

Jegliche Haftung des ÖDV  und seiner Landesverbände  im  Zusammenhang mit  den in diesem Dokument festgehaltenen Handlungsempfehlungen ist ausgeschlossen!

Aktueller Stand:

Dieses Dokument beruht auf der aktuellen Rechtslage per 19. Mai 2021. Es gilt für den Indoor- Bereich und daher für Vereinslokale genauso, wie für Sportstätten im Rahmen der Gastronomie.

Diese Handlungsempfehlungen richten sich daher an:

 

  • Dartsvereine, -spieler und -trainer

  • Jegliche Art von Boardanlagenbetreibern

Die Nutzung von Indoor-Sportstätten ist ab 19. Mai 2021 unter folgenden Voraussetzungen möglich:

 

  • Betreten nur zwischen 05:00 und 22:00 erlaubt

  • Betreten nur mit Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr („geimpft oder getestet oder genesen“)

  • als Betreten gilt gem. § 18 auch das Verweilen

  • Es müssen 20m² pro Person zur Verfügung stehen (§ 8 Abs 2 i.V.m. § 5 Abs 1 Ziff.3)

  • Der Betreiber hat ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen

  • Der Betreiber hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen

 

  • Im Dartlokal, (der gastgewerblichen Betriebsstätte etc.) ist – ausgenommen bei der Sportausübung, in Feuchträumen und am Sitzplatz - eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil zu tragen (§ 8 Abs. 6 Ziff. 1).

  • gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens 2 m einzuhalten (§ 8 Abs. 6 Ziff. 1).

  • Kurzfristige sportarttypische Unterschreitungen des Mindestabstandes im Rahmen der Sportausübung sind gestattet (§ 8 Abs. 6 Ziff. 2 lit.b)

  • Die Beschränkung auf 4 Personen für Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen gilt gem. § 13 Abs. 10 Ziff. 9 ausdrücklich nicht für Zusammenkünfte in nicht-öffentlichen Sportstätten gemäß § 8 zur Sportausübung in sportarttypischen Gruppengrößen. (Achtung: dies gilt nicht für Zuschauer! - Es sind somit Zuschauer nicht gestattet). Auch hier müssen jeder Person 20 m² zur Verfügung stehen.

 

Sonderregelung Spitzensport (Teilnehmer ausschließlich Spitzensportler):

 

  • Teilnehmer bis zu 100 Personen (in geschlossenen Räumen) bzw. 200 Personen (im Freien)

  • Besonderes Präventionskonzept gemäß § 15 Abs. 2 Ziff 1-6

  • ärztliche Betreuung der Sportler, Betreuer und Trainer

 

Sportartspezifische Handlungsempfehlungen:

 

  • Jede Person ist für die eigene Sportausrüstung selbst verantwortlich und darf den Sport ausschließlich mit dem eigenen Sportgerät (Darts) ausüben. Eventuell notwendige weitere Utensilien (Handtuch, Schleifstein etc.) dürfen ebenfalls nur eigene verwendet werden.

  • Auf den im Dartssport üblichen Handschlag (auch Abklatschen) vor bzw. zu Beginn und am Ende eines Spiels ist bis auf weiteres zu verzichten. Er soll durch eine annähernd gleichwertige Geste, etwa ein Verneigen oder die Andeutung eines Handschlages ersetzt werden.

  • Die Schreibgeräte und die Schreibtafel sind nach der Beendigung des Trainings/Wettkampfes zu desinfizieren.

  • Wenn statt einer herkömmlichen Schreibtafel ein Tablet, ein PC oder anderweitige softwarebasierte (Automatische Zählung) oder mit Strom betriebene Scorer, egal welcher Art auch immer, verwendet werden, so sind diese (insbesondere Touchscreens, Tastatur, Maus, Druckknöpfe) nach der Verwendung] zu desinfizieren [Anm.: bei Beendigung des Trainings/Wettkampfes].

  • Wenn die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, ist bei automatischer Zählung auch der etwaig vorhandene automatische Spielerwechsel zu aktivieren, sodass der entsprechende Druckknopf durch den Spieler gar nicht betätigt werden muss.

  • Der Sportstättenbetreiber muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass es im Boardanlagenbereich möglichst zu keiner Virusübertragung kommt.

  • Oftmaliges, intensives Lüften der Sportstätte wird dringend empfohlen.

 

Allgemeine Handlungsempfehlungen:

 

Allgemeines:

  • Es wird allen Boardanlagenbetreibern empfohlen, sich von jedem/r Benutzer einer Boardanlage vor Beginn der Spieltätigkeit schriftlich bestätigen zu lassen, dass er die Handlungsempfehlungen des Österreichischen Darts Verbandes in der gültigen Fassung zur Kenntnis genommen hat und sich mit der Einhaltung selbiger einverstanden erklärt.

  • Es wird empfohlen, dieses Dokument des ÖDV in aktueller Version, gut sichtbar an den Boardanlagen anzubringen.

  • Sollte sich ein Spieler nicht an diese Handlungsanweisungen halten, ist er erstmalig zu verwarnen und bei weiterem Zuwiderhandeln vom Sportstättenbetreiber von der Boardanlage zu verweisen.

  • Es wird allen Boardanlagenbetreibern empfohlen, ein Anmelde- und Dokumentationssystem (wer hat wann mit wem am selben Board/derselben Boardanlage gespielt) zu führen. Dieses soll den Namen der Personen, das Board und eine Kontaktmöglichkeit beinhalten.

  • Die Benutzung der Boardanlagen zur Ausübung des Dartssportes erfolgt auf eigene Gefahr. Es gilt das Prinzip der Eigenverantwortung – oberstes Ziel ist es, sich und alle anderen vor einer etwaigen COVID-19-Infektion zu schützen.

  • Personen, die  eine  Covid-19-Infektion überstanden haben und als geheilt gelten, wird empfohlen, vor einer Ausübung des Dartssportes den Arzt zu konsultieren und mit ihm abzuklären, ob der Sportausübung etwas im Wege steht.

Schlussbemerkung:

Diese Vorschriften treten mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft, die weitere kurz–, mittel– und langfristige Entwicklung sowohl bis zu diesem Datum als auch darüber hinaus ist nicht vorhersehbar. Wir werden Euch über allfällige Änderungen jeweils kurzfristig informieren.

 

Der Vorstand des ÖDV

 

Weiterführende Informationen findet ihr unter:

 

1) Informationen auf der Webseite Sport Austria (BSO):

www.sportaustria.at/corona

 

https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum- coronavirus/faq-coronakrise/

 

2) Informationen auf der Webseite des Sportministeriums:

https://www-bmkoes.gv.at/Themen/Corona/Häufig-gestellte-Fragen-Sport- Veranstaltungen.html

Coronavirus Hotline Bereich Sport: Mo-Fr: 9 bis 15 Uhr Telefon +43 (1) 71 606 665 270, E-Mail: sport@bmkoes.gv.at

 

3) Informationen auf der Website des Sozialministeriums: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html.

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